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Analysen


Sozialstaat im Wandel der Zeiten




1. Einleitung:

Der Sozialstaat ist nicht nur ein im Grundgesetz verankertes Verfassungsprinzip - er ist seit mehr als 50 Jahren ein wichtiger Garant für die Stabilität der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland. Fritz W. Scharpf beschreibt die Bedeutung des Sozialstaates für die Demokratie folgendermaßen: "Wenn die auf Wählermehrheiten gestützte Mehrheit im Parlament das Recht haben soll, sich über die Interessen der Minderheit hinwegzusetzen und wenn die Minderheit diese Entscheidungen nicht nur als Übermacht hinnehmen, sondern als legitim respektieren soll, dann impliziert dies die Verpflichtung, das Machtpotential kollektiv verbindlicher Entscheidungen nur gemeinwohlorientiert einzusetzen. [...] Im liberalen Minimalstaat war es in der Produktionsdimension lediglich um die äußere und innere Sicherung von Leben, Freiheit und Eigentum gegangen... Mit der Ausweitung der Staatsfunktionen vom liberalen Minimalstaat zum modernen Sozialstaat ist auch der Gemeinwohlbegriff anspruchsvoller geworden. Heute verbindet sich damit in erster Linie die Doppelnorm der Maximierung des aggregierten Wohlstandes und der Verteilungsgerechtigkeit."
Seit einiger Zeit mehren sich jedoch die Kräfte, die den Sozialstaat am liebsten abschaffen oder zumindest stark reduzieren würden. Sozialleistungen werden zunehmend abgebaut, neoliberale Strategien, basierend auf der simplen Formel "Der Markt ist gut, staatliche Eingriffe sind schlecht", werden uns von Eliten aus Politik und Wirtschaft als einziger Ausweg aus der staatlichen Finanzmisere serviert. Der Begriff der "sozialen Gerechtigkeit" wird zunehmend mit Leistung und Eigenverantwortung in Verbindung gebracht.
Die Gründe für diese Entwicklung, die gern als "Sozialstaatskrise" bezeichnet wird, liegen zum einen in staatlicher Mißwirtschaft, zum anderen in einem Phänomen namens "Globalisierung". Von einer harten ökonomischen Standortkonkurrenz ist die Rede, die die Staaten zum Abbau von Sozialleistungen zwingt, von einem zunehmenden Einfluß transnationaler Konzerne und einem Bedeutungsverlust der Nationalstaaten.
Die Geschichte zeigt jedoch, daß der Sozialstaat schon immer in hohem Maße von der wirtschaftlichen Lage abhängig war - und natürlich auch von der öffentlichen Einstellung zur Armut und zur Rolle des Staates bei der Bekämpfung derselben. Ist nicht - wenn man von dieser Überlegung ausgeht - die Sozialstaatskrise eher ein historischer Dauerzustand als ein Phänomen der Jahrtausendwende?

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2. Sozialstaat und Gerechtigkeit

2. 1. Zu den Begriffen Sozialpolitik und Sozialstaat

Sozialpolitik ist die Bezeichnung für sämtliche institutionalisierten Formen eines auf soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit gerichteten politischen Handelns. Akteure der Sozialpolitik sind neben dem Staat auch Verbände, Gewerkschaften sowie zahlreiche kleinere private Institutionen der sozialen Selbsthilfe. Im Einzelnen gilt das Interesse der Sozialpolitik insbesondere den Institutionen der sozialen Sicherung, also etwa der Unfall-, Kranken-, Renten- und der Arbeitslosenversicherung, sowie all jenen Maßnahmen, die besondere individuelle Notlagen mildern sollen, wie etwa Mietbeihilfen und Sozialhilfe. Eine besondere Aufgabe der Sozialpolitik ist die Unterstützung der beruflichen und sozialen Eingliederung Behinderter und anderer strukturell benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Zur Sozialpolitik zählen ferner die arbeitsrechtliche Gesetzgebung des Staates (Arbeitszeitbeschränkung, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Mindesturlaub etc.) sowie die im Rahmen der Tarifautonomie zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in der Form von Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen zu treffenden Regelungen der Arbeitgeber-Arbeit-nehmer-Beziehungen. Sozialpolitik im weitesten Sinne beinhaltet auch die Wohnungs- und Bildungspolitik. "Sozialstaat" in seiner weitesten Auslegung bezeichnet die Gesamtheit aller staatlichen Einrichtungen und Steuerungsmaßnahmen, mit denen die Lebensrisiken und sozialen Folgen der kapitalistischen Ökonomie eingedämmt werden sollen.
Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ("Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat"), hat in Theorie und Praxis verschiedene Interpretationen erfahren, von denen vier als wesentlich betrachtet werden können.

  1. Der konfliktreduzierende Ansatz: Die soziale Ungleichheit darf kein solches Ausmaß annehmen, daß das friedliche Zusammenleben im Staat gestört wird.
  2. Der normative Ansatz: Der Staat hat die Verantwortung zur Sicherung eines Existenzminimums für alle und zur Förderung sozial benachteiligter Gruppen.
  3. Der demokratie-identische Ansatz: Dieser vor allem von den sozialdemokratischen Demokratietheoretikern Abendroth und Hartwich vertretene Ansatz fordert eine Veränderung des gesellschaftlichen Status quo im Sinne einer Sozialisierung und Demokratisierung des Wirtschaftslebens - was auch die Überführung privater Produktionsmittel in staatliches oder gesellschaftliches Eigentum bedeutet.
  4. Der steuerungspolitische Ansatz: Der moderne Staat kann seine mannigfaltigen Aufgaben nur dann erfüllen, wenn die politischen Prozesse nach sozialen Kriterien gesteuert werden.
    Obwohl die Vertreter dieser Ansätze die Notwendigkeit des Sozialstaates unterschiedlich begründen und sicher auch verschiedene Instrumente politischer Steuerung favorisieren, gehen sie doch alle davon aus, daß Sozialpolitik in einer Marktwirtschaft dringend erforderlich ist.

2. 2. Die verschiedenen Arten der Gerechtigkeit

Die Begriffe "Sozialstaat" und "Gerechtigkeit" sind untrennbar miteinander verbunden. Wie bereits oben erwähnt, besteht die Aufgabe des Sozialstaates in der weitestgehenden Herstellung sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit.
Die Definition dessen, was "Gerechtigkeit" sein soll, ist jedoch äußerst umstritten. Aus soziologischer Sicht ist Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit keine objektive Eigenschaft einer Gesellschaft, sondern eine subjektive Bewertung sozialer Verhältnisse. Aus den verschiedenen subjektiven Blickwinkeln heraus ergeben sich verschiedene Gerechtigkeits-Begriffe.
Eine erste grobe Unterscheidung kann zwischen "Marktgerechtigkeit" und staatlicher Gerechtigkeit getroffen werden. Letzteres heißt, dass der Staat für eine weitgehend gleichmäßige Verteilung erarbeiteter Reichtümer verantwortlich ist, während "Marktgerechtigkeit" von der Fairniss des freien Handels und freien Wettbewerbs ausgeht. Die Mehrheit der Deutschen - vor allem in den neuen Bundesländern - ist jedoch der Meinung, dass soziale Gerechtigkeit nur durch staatliche Umverteilung gewährleistet werden kann.
In der Frage der Verteilungsgerechtigkeit muß zwischen Bedarfs- und Leistungsgerechtigkeit unterschieden werden. Das Konzept der Leistungsgerechtigkeit geht von der einfachen Formel "Gleicher Lohn für gleiche Leistung" aus (oder auch: "Wer mehr leistet, soll auch mehr erhalten."). Wenn es sich dabei allerdings um verschiedenartige Leistungen handelt, ist ein Bewertungssystem vonnöten. Der Markt kann, wenn keine künstlichen Beschränkungen der Konkurrenz vorhanden sind, ein solches Bewertungssystem darstellen. Allerdings muß man sich im Klaren sein, daß ein Bewertungssystem, daß sich nur nach Angebot und Nachfrage richtet, manchmal bestimmte Leistungen über die Maßen hoch bewertet, andere dagegen überhaupt nicht würdigt.
Im Gegensatz zur Leistungsgerechtigkeit steht die Bedarfsgerechtigkeit, wonach die Ressourcen vom Staat nach Bedürftigkeit verteilt werden. Das Problem dieses Gerechtigkeitskonzeptes besteht darin, daß individuelle Bedürfnisse eigentlich nicht messbar sind. Die Forderungen nach einer gleichmäßigen Einkommensverteilung gehen also von der Fiktion aus, daß alle Menschen die gleichen Bedürfnisse haben.
Daneben gibt es auch Ansätze, die Gerechtigkeit vor allem mit Gleichheit assoziieren. Da wäre zum einen die formale Freiheit oder auch Gleichheit vor dem Gesetz. Sie basiert auf der Überzeugung, daß alle Menschen von Geburt an gleich sind und den gleichen rechtlichen Zugang zu Bildung, Einkommen, Prestige, Autorität etc. haben sollen - kurz: zu allem, was den sozialen Status einer Person bestimmt. Da gleiche Rechte jedoch nicht automatisch gleiche Chancen und schon gar nicht gleiche Fähigkeiten nach sich ziehen, kann diese formale Gerechtigkeit nur als ein erster Schritt betrachtet werden.
Soziale Gerechtigkeit im materiellen Sinn verlangt zusätzlich, daß die Faktoren, die den sozialen Status bestimmen, die "Startbedingungen", verhältnismäßig gleich verteilt sind. Zu diesen Startbedingungen gehören: die Erbanlagen, das familiäre Milieu, das ererbte Vermögen, die Erziehung und die Ausbildung. Da man die Unterschiede der Erbanlagen überhaupt nicht und die in der "Kinderstube" nur um den Preis der Zerstörung der Familien ausgleichen kann, erschöpfen sich die Forderungen nach "Startgerechtigkeit" in der Forderung nach gleichen Ausbildungschancen.
Das Konzept der funktionalistischen Gerechtigkeit geht widerum davon aus, daß ein wenig soziale Ungleichheit in Kauf genommen werden muß, wenn man dadurch langfristig den allgemeinen Wohlstand erhöhen kann. Durch Lohnsenkungen oder Aufhebung des Kündigungsschutzes sollen z.B. Investitionsanreize für Unternehmen, also langfristig mehr Arbeitsplätze geschaffen werden.
Der Sozialstaat wird am ehesten mit Bedarfsgerechtigkeit in Verbindung gebracht, enthält aber auch Elemente der Leistungsgerechtigkeit. Entgegen weit verbreiteter Vorstellungen ist der Sozialstaat in Deutschland mehr auf Sicherheit als auf Gleichheit ausgerichtet. Fünf Jahrzehnte lang setzte das Deutsche Sozialstaatprinzip zum einen auf die Sicherung eines Existenzminimums (Sozialhilfe), zum anderen auf die Sicherung eines einmal erarbeiteten Lebensstandards (letzteres wird jetzt durch Hartz IV massiv erschüttert - Anm. der Verfasserin). Das System der Sozialversicherung wurde in Deutschland von Bismarck eingeführt. Die Arbeiterversicherung - obwohl als Unterstützung recht kläglich, war der erste Schritt von einer willkürlichen und unsystematischen Armenfürsorge hin zum modernen Sozialstaat.

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3. Armenfürsorge und Sozialstaat im Wandel der Zeiten

3. 1. Vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert

Im Mittelalter war die Armut ein weit verbreitetes Phänomen. Betteln galt als legitimes Mittel, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und die Bettler waren willkommeine Objekte der Mildtätigkeit der christlichen Charitas. So wurden die Armen zwar als selbstverständlicher Bestandteil der Gesellschaft betrachtet, aber es gab kein öffentliches Interesse, die Armut zu beseitigen.
Mit Beginn des Frühkapitalismus und der wachsenden Bedeutung der Stadtwirtschaft begannen die Städte gezielt gegen das Bettlerwesen vorzugehen. Die Armenfürsorge wurde jetzt von den Kommunen bürokratissch durchorganisiert und lag nun weniger in den Händen der katholischen Kirche. Mit der Reformation entwickelte sich auch ein neues Arbeitsethos, weshalb der Umgang mit den Armen bald auf eine Disziplinierung und Umerziehung "arbeitsscheuer Elemente" hinauslief.
Der Absolutismus brachte größeren Machtzuwachs für den Staat, also wurde auch die Armenfürsorge immer stärker zentralisiert, bürokratisiert und obrigkeitsstaatlich überwacht. Der Bettler galt als Antityp des Ideals einer arbeitsamen Untertanenbevölkerung, folglich mußte er umerzogen werden. Die wichtigste "sozialpolitische" Institution waren Zucht- und Armenhäuser, wo die Insassen meist schwere, eintönige Arbeiten verrichten mußten und bei ihrer Ankunft nicht selten mit einer Tracht Prügel begrüßt wurden.
Die fortschreitende Industrialisierung zu Beginn des 19. Jahrhunderts brachte ein neues Phänomen der Massenarmut hervor. Die maschinelle Produktionsweise führte zu einer enormen Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt - und damit zu Lohndumping und miserablen Arbeitsbedingungen. Viele Menschen verarmten, obwohl sie Arbeit hatten - somit war die im Absolutismus weit verbreitete Sichtweise, Armut sei eine Folge von Faulheit und Arbeitsscheu, bald nicht mehr tragbar.
Das änderte jedoch zunächst nichts am diskriminierenden Charakter der Armenfürsorge. So hatten z.B. die Empfänger staatlichen Unterstützung kein Wahlrecht. Weiterhin fehlte eine staatliche Fürsorgegesetzgebung, die Versorgung der Armen lag auch nach der Gründung des deutschen Reiches im Jahre 1871 noch lange im Kompetenzbereich der Stadt- und Landgemeinden.


3. 2. Die Industrielle Revolution und die soziale Frage

In der sozialen Frage des 19. Jahrhunderts, d.h. der Frage, wie man auch für das Proletariat menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen schaffen könne, liegen die Wurzeln des heutigen Sozialstaates begründet. Aus dieser Frage heraus entwickelte sich auch die Ideologie des Sozialismus als Gegenströmung zum Liberalismus, der im 18. Jahrhundert als geistig-politische Protestbewegung gegen die Willkürherrschaft des Absolutismus entstanden war. Liberalismus und Sozialismus beinhalten unterschiedliche Auffassungen von einer freiheitlichen und gerechten Gesellschaftsordnung, insbesondere über die Rolle des Staates beim Herstellen und Sichern einer solchen Ordnung. Im Spannungsfeld zwischen Liberalismus und Sozialismus vollzieht sich bis heute die Entwicklung der sozialstaatlichen Idee und Realität.
Kerngedanke der liberalen Ideologie war, daß der Staat seine Bürger nicht bevormunden oder nach Gutdünken über sie verfügen dürfe, sondern einen Rahmen von Freiheits- und Gleichheitsrechten schaffen sollte, innerhalb dessen sich der Einzelne frei entfalten kann. Das Gemeinwohl sollte aus dem Wettbewerb heraus entstehen: man ging davon aus, daß sich bei der allgemeinen Konkurrenz um Geld, Prestige und Macht die leistungsfähigsten Anbieter, die besten Ideen und die besten Produkte durchsetzen würden. Soziale Ungleichheit wurde als Konsequenz unterschiedlicher Leistungen betrachtet, also billigend in Kauf genommen.
Im Gegensatz dazu fordern die Sozialisten eine aktiven Rolle des Staates bei der Durchsetzung von Prinzipien sozialer Gerechtigkeit. Der geistige Vater aller sozialistischen Theorien war Karl Marx, für den die soziale Frage nur durch Abschaffung der Klassengesellschaft zu lösen war. Er plädierte dafür, das bürgerlich-parlamentarische System durch eine sozialistische Rätedemokratie nach dem Vorbild der Pariser Kommune ablösen.
Mit seiner Kritik an diesen Vorstellungen begründete Eduard Bernstein eine neue Richtung innerhalb der Sozialdemokratie - den sogenannten Revisionismus. Bernstein verwarf besonders die Marx'sche Verelendungstheorie, nach der aufgrund der zunehmenden Verelendung des Proletariats die Revolution unmittelbar bevorstehen musste. Er brach also mit der herrschenden Vorstellung, daß die Einführung des Sozialismus nur durch eine Revolution ermöglicht werden könnte, und setzte statt dessen auf eine Demokratisierung des Wahlrechts und die Stärkung der parlamentarischen Arbeit der Sozialdemokratie.
Die Auseinandersetzung zwischen Marxisten und Reformsozialisten (oder auch Revisionisten) wurde zum entscheidenden internen Konflikt der Sozialdemokratie im 19. Jahrhundert und hatte auch für die spätere Ausgestaltung des Sozialstaates nachhaltige Bedeutung. Bernstein sollte mit seiner Revision der Marx'schen Verelendungstheorie - vorerst - Recht behalten, denn der Kapitalismus erwies sich als sehr anpassungsfähig und schien in absehbarer Zeit nicht untergehen zu wollen. Außerdem war in Deutschland die Mehrheit des Volkes nicht bereit für eine revolutionäre Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse. In den Sozialstaatskonzepten der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland ist daher von marxistischem Gedankengut kaum noch etwas zu finden. Vielmehr setzten sich hier Bernsteins Vorstellungen, durchsetzt mit Elementen der katholischen Soziallehre durch.


3. 3. Die Anfänge der Sozialversicherung unter Bismarck

Das erste Sozialversicherungssystem in Deutschland wurde allerdings nicht von den Sozialdemokraten, sondern von dem konservativen Reichkanzler Bismarck eingeführt, der die Sozialdemokratie als seinen gefährlichsten Gegner betrachtete. Parallel zum Sozialistengesetz, das alle sozialdemokratischen, sozialistischen und kommunistischen Vereinigungen verbot, initiierte Bismarck weitreichende, vergleichsweise fortschrittliche Sozialgesetze, u. a. zur Kranken-, Unfall-, Renten- und Invaliditätsversicherung. Hintergedanke bei seiner Sozialgesetzgebung war, die Arbeiterschaft von der Sozialdemokratie zu entfremden und diese somit weiter zu schwächen - ein Ziel, das er bekanntlich verfehlte.
Das Revolutionäre an Bismarcks Sozialversicherung war ihr Massencharakter. Dadurch, daß es sich um eine Zwangsversicherung handelte, gehörten erstmals weite Teile der Bevölkerung - auch die wirtschaftlich besonders schlecht gestellten Berufsgruppen - zu ihren Nutznießern. Außerdem war eine Arbeiterfamilie nun nicht mehr völlig mittellos und auf Almosen angewiesen, wenn ihr Ernährer verunfallte oder erkrankte. Die Bismarck'sche Regelung, daß die Beiträge je zur Hälfte von Arbeitern und Unternehmern getragen werden, bestimmt die deutsche Sozialversicherungsgesetzgebung bis heute.
Die Hauptkritik an Bismarcks Sozialversicherungssystem macht sich an der Tatsache fest, daß die Schäden, die die Industriearbeit verursacht, nicht in ihren Ursachen bekämpft, sondern durch die Versicherung lediglich ausgeglichen werden. Alternativforderungen waren z.B. Verbot der Kinderarbeit und Verkürzung des Arbeitstages auf 10 Stunden für Männer bzw. 8 Stunden für Frauen, sowie die Einsetzung von Fabrikkommissaren, die die Arbeitsbedingungen überprüfen sollten.
Doch abgesehen davon, daß die Forderungen nach staatlichem Arbeitsschutz von Bismarck völlig ignoriert wurden, war auch die Arbeitslosigkeit als soziale Krisensituation in seiner Sozialgesetzgebung nicht berücksichtigt worden.


3. 4. Sozialpolitik im Ersten Weltkrieg

Schon am Vorabend des Ersten Weltkrieges hatten sich im Deutschen Reich die Spannungen und Gegensätze zwischen Unternehmertum und Staat auf der einen und Arbeiterbewegung auf der anderen Seite dramatisch verschärft.
Der Krieg selbst brachte einen enormen Anstieg der Invaliden, Witwen, Waisen und - aufgrund der nahezu unverantwortlichen Lockerung der Arbeitsschutzvorschriften in der Rüstungsindustrie - auch der Unfallopfer mit sich. Das von Bismarck eingeführte Sozialversicherungssystem wurde einer harten Belastung ausgesetzt - was natürlich zur Folge hatte, daß Beiträge erhöht und Leistungen abgebaut wurden.
Dennoch war der Staat bemüht, die Loyalität der Massen nicht aufs Spiel zu setzen. So wurde z. B. die Arbeitslosenunterstützung aus der für die Betroffenen oft erniedrigenden und entrechtenden Armenpflege gelöst und für Frauen die neuartige Leistung der Wochenhilfe eingeführt.
Arbeitsverwaltung und Arbeitslosenunterstützung boten jedoch ein äußerst lückenhaftes Bild. Die aufgrund kriegsbedingter Stillegungen ziviler Produktionszweige auftretende Massenarbeitslosigkeit zu Beginn des Ersten Weltkrieges wurde durch die massenhafte Einberufung von Männern zum Militärdienst und den ständig steigenden Arbeitskräftebedarf in der Rüstungsindustrie schnell behoben. Damit rückte natürlich das Problem der Arbeitsbeschaffung und Arbeitslosenunterstützung stark in der Hintergrund.
Im Großen und Ganzen war den Regierenden bewußt, daß sie bei der Kriegführung auf die Unterstützung der Arbeiterschaft angewiesen waren. Um sich diese Unterstützung zu sichern, setzten sie zunächst weniger auf sozialpolitische Maßnahmen, als auf die enorme Welle des Patriotismus, die Deutschland zu Kriegsbeginn erfaßt hatte. Später erkannte man jedoch die Notwendigkeit, mit den Arbeitnehmern und den Gewerkschaften zu kooperieren. Das 'Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst' vom 5. 12. 1916, das alle männlichen Deutschen von 17. bis zum 60. Lebensjahr zum Hilfsdienst verpflichtete, räumte deshalb Arbeitnehmern weitgehende Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung des Gesetzes einschließlich der Schlichtung von Steitigkeiten über Löhne und sonstige Arbeitsbedingungen ein. Damit wurden die Arbeiter und Angestellten zu gesetzlich anerkannten Partnern im Arbeitsleben.


3. 5. Sozialpolitik in der Weimarer Republik

Für die weitere Entwicklung des Sozialstaates war der Übergang von der konstitutionellen Monarchie zur parlamentarischen Demokratie von grundlegender Bedeutung. Die Forderung nach allgemeinem und gleichem Wahlrecht (auch für Frauen) war jetzt endlich erfüllt. Alle volljährigen Deutschen waren nun Wähler, deren Stimmen sich die Regierungsparteien natürlich gern sichern wollten.
Außerdem wurde es nach dem Ersten Weltkrieg offensichtlich, daß Armut kein Ergebnis von individuellem Versagen sein muß. Viele Menschen waren in Folge des Krieges ohne Schuld verarmt (Kriegsinvaliden, Witwen, Waisen etc.) oder wurden später durch Krisen wie die Inflation von 1923 ins Elend gestürzt. Die Verantwortung, Abhilfe zu schaffen, lag beim Staat. Die Fürsorge wurde nun erstmals im ganzen Reich einheitlich geregelt und die rechtliche Diskriminierung der Empfänger viel weg. Der Staat versuchte nun auch, das nötige Ausmaß an Fürsorge - z. B. durch Erstellung eines Warenkorbes - zu ermitteln.
Ein umfassendes soziales Netz existierte jedoch erst nach 1923. Bis dahin gab es zwar eine Erwerbslosenfürsorge, der ging jedoch stets eine peinliche Bedürftigkeitsprüfung voran. 1927 wurden wesentliche Neuerungen bei der Arbeitslosenversicherung eingeführt: Die Bedürftigkeitsprüfung fiel weg, dafür hatte jetzt jeder Arbeitnehmer bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlten dabei jeweils die Hälfte in den Sozialversicherungsfond ein. Neu war neben der Arbeitslosenversicherung, die eine empfindliche Lücke in Bismarcks Sozialversicherungssystem schloß, auch der Gedanke der betrieblichem Mitbestimmung: Gewählte Betriebsräte sollten die Zahlung der vereinbarten Löhne und die Arbeitsbedingungen überwachen.
Die Wirtschaft der Weimarer Republik konnte jedoch dieses Sozialsystem auf Dauer nicht tragen. Mit der Weltwirtschaftskrise setzte schließlich die große sozialpolitische Demontage ein, doch Reperationszahlungen und andere Belastungen hatten bereits dafür gesorgt, daß viele Sozialleistungen schon vor 1929 abgebaut wurden.


3. 6. Sozialpolitik im Nationalsozialismus

Untersucht man die sozialpolitischen Maßnahmen der Nationalsozialisten, muss die rassenideologisch-bevölkerungspolitische Komponente staatlichen Handelns mit berücksichtigt werden. Nicht die von der Propaganda beschworene "volksgemeinschaftliche Solidarität" prägte letztlich die nationalsozialistische Sozialpolitik, sondern das Prinzip sozialer Disziplinierung und rassischer Selektion.
Zum einen hatte die Sozialpolitik im Dritten Reich einen diskriminierender Charakter, da sich nicht nach individueller Hilfsbedürftigkeit richtete, sondern nach dem Wert des Hilfsbedürftigen für die Volksgemeinschaft. Diejenigen "Volksgenossen", die man für "höherwertig" hielt, wurden bevorzugt behandelt, während diejenigen, die als "minderwertig" galten, kaum genug zum Überleben bekamen.
Zum anderen erfolgte nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten besonders im Bereich des Arbeitslebens ein massiver Abbau liberaler und sozialer Rechte (Auflösung der Gewerkschaften, Gleichschaltung der bisherigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in der Deutschen Arbeitsfront, Abschaffung der Tarifautonomie und des Streikrechts etc.).
Auch in anderen sozialpolitischen Bereichen kam es zum Abbau von Rechten und Leistungen. Beispielsweise wurde die Wohlfahrtsstütze empfindlich gekürzt, für alte Leute z.T. sogar gestriche, und die Empfänger mußten Pflichtarbeit zu Pfenniglöhnen leisten. Der generelle Anspruch auf Altersrente wurde unterminiert, indem z.B. Rentenempfängern, die bei einer Nachprüfung als erwerbsfähig eingestuft wurden und politisch mißliebigen Personen die Rente wieder aberkannt werden konnte. Bei der Arbeitslosenversicherung wurde die Bedürftigkeitsprüfung wieder eingeführt. Andererseits konnte die Arbeitslosenunterstützung nun auch Selbständigen zugänglich gemacht werden. Verbesserungen gab es weiterhin beim Mutterschutzes und der Unterstützung kinderreicher Familien (z.B. durch Einführung des Kindergeldes).
Insgesamt läßt sich sagen, daß der noch immer weit verbreitete Mythos von den sozialpolitischen Errungenschaften der Nationalsozialisten kaum der Realität entspricht.

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4. Das Sozialsystem in der Bundesrepublik Deutschland

4. 1. Das Subsidiaritätsprinzip

Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde das Sozialstaatsprinzip erstmalig in der Verfassung verankert und das bisher umfassendste deutsche Sozialsystem konzipiert. Die erste bundesdeutsche Regierung unter Adenauer favorisierte die soziale Marktwirtschaft, d.h. eine kapitalistische Wirtschaftsordnung, gekoppelt mit sozialer Verantwortung, die aus der christlichen Ethik resultiert.
Das Sozialstaatsmodell der Bundesrepublik Deutschland ist, wenn man der Unterscheidung zwischen sozialdemokratischer, chistdemokratisch-konservativer und liberaler Sozialpolitik folgt, vor allem christdemokratisch-konservativ geprägt. Der Umverteilungsgrad ist im Vergleich zum (ursprünglichen) sozialdemokratischen Modell geringer, die Eingriffe des Staates im Vergleich zum liberalen Modell umfassender. Das konservative Modell zeichnet sich durch die Kombination von umfangreichen staatlichen Sozialleistungen und betrieblicher bzw. privater Sozialfürsorge aus. Die beitragsfinanzierte Sozialversicherung bildet den Kern dieses Systems, das sich insgesamt auf drei Säulen bzw. Prinzipien stützt:

  1. Versicherung: Leistungen werden nur gegen finanzielle Gegenleistungen (Versicherungsbeiträge) gewährt und erfolgen, wenn ein Fall von Bedürftigkeit eintritt. Die Sozialversicherung der Bundesrepublik Deutschland ist eine Zwangsversicherung, d. h. die Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Beiträge werden von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern gemeinsam getragen. Im Gegensatz zu privaten Versicherungen erhalten bei der staatlichen Versicherung alle Versicherten die gleichen Leistungen, auch wenn sie unterschiedliche Beiträge gezahlt haben. (Beispiele: gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung)
  2. Versorgung: Hierbei handelt es sich um einen speziellen Rechtsanspruch für Personen, die verschlechterte Existenzbedingungen hinnehmen müssen, weil sie Opfer für die Gemeinschaft gebracht bzw. Schäden erlitten haben, Kinder aufziehen etc. Im Gegensatz zur Fürsorge geht hier keine Bedürftigkeitsprüfung vorraus. Die Finanzierung erfolgt - anders als bei der Versicherung - aus dem öffentlichen Haushalt. (Beispiele: Kriegsopferversorgung, Kindergeld)
  3. Fürsorge: Die staatlichen Leistungen sind auf den individuellen Fall abgestimmt und erfordern keine Gegenleistung. Fürsorgeleistungen werden durch Steuergelder finanziert und sollen bei Personen, die nicht für sich selbst sorgen können, den notwendigen Bedarf an Nahrung, Unterkunft, Kleidung sowie sonstigen persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens decken. (Beispiel: Sozialhilfe).
    Geprägt wurde das deutsche Sozialstaatsmodell vor allem durch das in der katholischen Soziallehre verwurzelte Subsidiaritätsprinzip. Nach diesem Prinzip verdient Selbsthilfe den Vorzug vor Fremdhilfe, sollte die Sorge der Kinder für die Eltern der Hilfe der Gesellschaft für die alten Menschen vorausgehen, sollten Gemeinden und Verbände der freien Wohlfahrtspflege als Träger der Sozialpolitik nicht durch Länder und Zentralstaat ihrer Aufgaben beraubt werden. Das Subsidiaritätsprinzip schlägt sich besonders im Bundessozialhilfegesetz nieder, das zwar erstmals die menschenwürdige Lebensführung als Ziel der Fürsorge definiert, die Gewährung von Sozialhilfe jedoch nur dann garantiert, wenn die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz des Betroffenen durch eigene Arbeit oder die Hilfe von Verwandten nicht möglich ist.

4. 2. Das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz

Im Grundgesetz wird das Sozialstaatsprinzip lediglich an zwei Stellen konkret erwähnt: in Artikel 20 (1) "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und Sozialer Bundesstaat" und Artikel 28 (1) "Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen".
Der in Artikel 28 auftauchende Grundsatz vom sozialen Rechtsstaat geht auf einen Denkansatz des Weimarer Staatsrechtslehrers Hermann Heller zurück. Heller war der Ansicht, daß der liberale Rechtsstaat keinen ausreichenden Schutz für die Demokratie bieten kann, da die negativen Folgen des Kapitalismus einen großen Teil der Bevölkerung für extremistische Propaganda anfällig machen würden. Eine ähnliche Auffassung vertritt Ernst Fraenkel, indem er meint, daß der moderne Rechtsstaat sich nicht damit begnügen kann, einen Rechtsschutz gegen bereits erfolgte Beeinträchtigungen der individuellen Freiheitsphäre zu gewähren, sondern prophylaktisch die Entstehung politischer, wirtschaftlicher und insbesondere sozialer Bedingungen verhüten muß, aus denen eine Gefährdung rechtsstaatlicher Prinzipien erwachsen könnte.
Die Gründe, weshalb das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz so wenig konkretisiert wurde, sind vielfältig. Einer dieser Gründe ist der provisorische Charakter des Grundgesetzes. Ein anderer liegt möglicherweise in einer Debatte über das Verhältnis von Rechtsstaat und Sozialstaat, die in den 50-er Jahren sehr heftig entbrannt war.
Während die Sozialdemokraten die Ersetzung der ungezügelten Marktwirtschaft durch eine "gerechtere Ordnung" forderten, waren konservative Staatsrechtslehrer der Ansicht, daß Sozialstaat und Rechtsstaat ihrem Wesen nach Gegensätze seien, da der klassisch-liberale Rechtsstaat dem Bürger Abwehrrechte gegen Staatseingriffe einräume, während der Sozialstaat staatliche Eingriffe in das Leben der Bürger geradezu notwendig mache. Das Sozialstaatsprinzip dürfe daher nie über den liberalen Freiheitsrechten stehen. Hinzu kommt, daß der Begriff der sozialen Gerechtigkeit sehr vielseitig interpretierbar ist. Offenbar mochten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes nicht auf ein bestimmtes Gerechtigkeitskonzept festlegen.
Nach der herrschenden Auffassung geht das Gebot zum sozialen Handeln bereits aus verschiedenen Grundrechten hervor - so z. B. aus der Würde des Menschen (Art. 1 GG), aus der die staatliche Pflicht zur Sicherung eines materiellen Existenzminimums erwachse; dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3), der den Staat verpflichte, soziale Ungleichheiten so weit wie möglich abzubauen; dem Gebot zum Schutz von Ehe und Familie, aus dem man den Anspruch auf Kindergeld, Steuererleichterungen für Familien sowie Maßnahmen zum Mutterschutz ableiten könne; und der Sozialbindung des Privateigentums (Art. 14), die auch die Rechte der Eigentumsnutzer (z.B. Mieter) garantieren solle. Die Bestandsgarantie aller Grundrechte und Verfassungsprinzipien ist vor allem in Artikel 79 (3) ("Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche [...] die in Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig") und Artikel 19 (2) ("In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden") ausgestaltet. Damit hat das Sozialstaatsprinzip bindenden Charakter für die Gesetzgebung, die Exekutive und die Rechtsprechung.


4. 3. Die Entwicklung des bundesdeutschen Sozialstaates

Nach dem Zweiten Weltkrieg stand die bundesdeutsche Sozialpolitik vor zwei entscheidenden Herausforderungen. Erstens: den von Krieg, Flucht und Vertreibung besonders hart getroffenen Menschen mußten Existenzhilfen angeboten werden. Durch die hohe Zahl von Kriegsversehrten und -hinterbliebenen und eine Arbeitslosigkeit von etwa 15 % war knapp die Hälfte der Bevölkerung von Sozialleistungen abhängig. Zweitens: Grundlegende Arbeitnehmerrechte, die im Nationalsozialismus eingeschränkt oder beseitigt worden waren, mußten wiederhergestellt werden.
Die 50-er Jahre waren gekennzeichnet von einer Phase rasanten wirtschaftlichen Aufschwungs und einer vorher nie gekannten Steigerung des Wohlstandes. Dieses "Wirtschaftswunder" lieferte ein tragfähiges Fundament für die Ausweitung sozialer Maßnahmen. So startete das zweite Kabinett Adenauers eine umfassende Sozialreform. Zu den wesentlichen Neuerungen zählten das Bundessozialhilfegesetz, die Kopplung der Alters- und Invalidenrenten an die Entwicklung der Löhne und Gehälter und die Einführung von Mietbeihilfen für die Bezieher niedriger Einkommen. Obwohl während der Wirtschaftskrise von 1966 versucht wurde, den Schwerpunkt von Sozialkonsum auf soziale Investitionen zu verlagern, expandierte der Sozialstaat auch zur Zeit der Großen Koalition (1966 - 1969) und der darauf folgenden SPD-FDP-Regierung unter Willy Brandt. Zu den Sozialleistungen, die nach der Ära Adenauer eingeführt wurden, gehören z.B. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, das Arbeitsförderungsgesetz, die Einführung des BAföG und die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern in Aufsichtsräten.
Mitte der Siebziger Jahre setzte dann eine Entwicklung ein, die als Sozialstaatskrise bezeichnet wird. Bereits damals begann die Globalisierung der Finanzmärkte die Grundlagen der nationalstaatlichen Geld- und Vollbeschäftigungspolitik zu unterminieren. Angesichts leerer Haushaltskassen (ein Problem, daß sich in den folgenden Jahrzehnten dramatisch verschärfen sollte), wurde die Sozialleistungsquote z.T. erheblich gesenkt (Umwandlung des BAföG in ein zinsfreies Darlehen, Kürzung des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe etc.). Die anfangs eher unsystematische Sparpolitik, die bereits nach der Ölkrise von 1973 eingesetzt hatte, wurde in den achtziger Jahren durch eine verstärkt geäußerte Grundsatzkritik an der Bürokratisierung des Sozialstaates begleitet.
Bis Mitte der Neunziger Jahre kam es - trotz immer tieferer gesetzgeberischer Einschnitte in allen Bereichen der sozialen Sicherung - nicht zu einer generellen Absenkung des Sozialleistungsniveaus. Auf einigen Gebieten wurden die Leistungen sogar erhöht (z. B. Wohngeld, Einführung des Erziehungsgeldes für Mütter und Väter, Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung).
Die große sozialpolitische Demontage begann erst später.

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5. Globalisierung und Sozialstaatskrise

5. 1. Was ist Globalisierung?

Globalisierung ist zu einem Schlagwort geworden, das in politischen, publizistischen und wissenschaftlichen Debatten inflationär gebraucht wird und dabei einerseits als Bedrohung, andererseits als Chance wahrgenommen wird. Zum anderen ist Globalisierung ein dynamischen realhistorischer Prozeß, der zwar als weltweiter Trend verstanden werden muß, von dem jedoch nicht alle Regionen der Welt in gleichem Maße betroffen sind. Phänomene wie transnationale Konzerne oder die Vernetzung der Kommunikationssysteme (Internet etc.) sind weitgehend auf die westlichen Industrieländer beschränkt. Dennoch sind die verschiedenen Weltregionen und Gesellschaften bereits heute derart verbunden, daß Ereignisse in einem Teil der Welt in zunehmendem Maße auch andere Teile der Welt berühren.
Als eine weite Definition des Globalisierungsprozesses kann die Ausdehnung, Dichte und Stabilität wechselnder regionaler und globaler Beziehungsnetzwerke sowie sozialer Räume auf wirtschaftlicher, kultureller und politischer Ebene gelten.
Betrachtet man die Globalisierung aus historischer Perspektive, ist sie keinesfalls ein neues Phänomen. Bereits Marx und Engels beschrieben vor 150 Jahren den Tatbestand der wirtschaftlichen Globalisierung als unausweichliche Folge des weltweiten Kapitalismus: "Das Bedürfnis nach einem stets ausgedehnteren Absatz für ihre Produkte jagt die Bougeoisie über die ganze Erdkugel [...] Die uralten nationalen Technologien sind vernichtet worden und werden noch täglich vernichtet. Sie werden verdrängt durch neue Industrien, die nicht mehr einheimische Rohstoffen, sondern den entlegendsten Zonen angehörige Rohstoffe verwenden und deren Fabrikate nicht nur im eigenen Land, sondern in allen Erdteilen zugleich verbraucht werden. [...] An die Stelle der alten nationalen und lokalen Genügsamkeit und Abgeschlossenheit tritt [...] eine allseitige Abhängigkeit der Nationen voneinander."
Eine erste "Globalisierungsphase" hatte also bereits mit Beginn des industriellen Zeitalters eingesetzt. Sie wurde aber im Wesentlichen von nationalen Volkswirtschaften getragen, in der die nationalen politischen Systeme über hinlängliche Instrumente verfügten, um diesen Prozeß aktiv zu gestalten. Außerdem waren die technischen Voraussetzungen für die Überwindung geographischer und sozioökonomischer Räume damals nicht in dem Maße gegeben wie heute. Globalisierung, die zu fundamentalen Veränderungen im Verständnis weltpolitischer Prozesse führt, kann also als relativ neues Phänomen angesehen werden.
Grundlegend für die Globalisierung ist die vollständige Ausbildung eines Weltmarktes und eine noch nie dagewesene Mobilität des Kapitals. Dies betrifft einmal den Finanzmarkt: Börsenbroker haben heute die Möglichkeit, Anlagemöglichkeiten weltweit zu vergleichen und aufgrund computergestützter Kommunikationstechniken Transaktionen rund um den Globus zu veranlassen. Betroffen ist auch der Bereich der Produktion: Unternehmen vergleichen heute weltweit Löhne, Arbeits- und Produktionsbedingungen; auf dieser Basis kommt es dann zu Produktionsverlagerungen ins Ausland, um dort Kostenvorteile nutzen zu können. Betroffen ist ferner die Distribution: Der Absatz von Waren auf ausländischen Märkten zielt darauf ab, die Zahlungsfähigkeit dort für den heimischen Unternehmenserfolg zu nutzen. Die Beschränkung auf den nationalen Markt würde diesem Ziel widersprechen.
Vier entscheidende Merkmale zeichnen die ökonomische Globalisierung aus: stützt:

  1. Handelsverflechtung: Gegenwärtig werden allenfalls 20 % der Güter und Dienstleistungen global gehandelt, 30 % der Weltbevölkerung sind in die Weltwirtschaft integriert. Allerdings hat sich in den letzten 40 Jahren das weltweite Exportvolumen verzehnfacht und die weltweite Produktion verfünffacht.
  2. Internationalisierung ausländischer Direktinvestitionen: Die globalen Investitionsflüsse konzentrieren sich (ebenso wie der internationale Handel) weitgehend auf die OECD-Welt. Aber auch hier ist von einem globalen Trend zu sprechen. So steigt beispielsweise die Zahl der Entwicklungsländer als Investitionsempfänger seit den achtziger Jahren rasant an.
  3. Globalisierung der Finanzmärkte: Das Volumen des Finantransfers wächst um ein vielfaches schneller als der Welthandel. An den Börsen in San Francisco, New York, Frankfurt, Hong Kong und Tokio werden täglich Summen bewegt, die annähernd doppelt so hoch sind wie die Währungsreserven aller Zentralbanken der Welt. Unter den gegebenen technischen und organisatorischen Bedingungen lassen sich die Finanzmärkte nicht mehr kontrollieren.
  4. Transnationale Konzerne: Als neue Aktuere der wirtschaftlichen Globalisierung können die transnationalen Konzerne gelten. Ihre Zahl hat sich seit den 70-er Jahren mehr als verfünffacht, wobei ca. Die Hälfte dieser "global players" nur aus fünf Ländern (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Großbritannien) stammt.

5. 2. Die Renaissance des Neoliberalismus

Eine Reihe von Sozialwissenschaftlern, z.B. Jürgen Habermas, sieht es so, daß Kapitalismus und Demokratie auf Dauer nur dann zusammen bestehen können, wenn bei hohem Beschäftigungsstand für eine relativ breite Streuung von Wohlstand und sozialer Sicherheit gesorgt wird.
In der Wirtschaftspolitik stützen sich die Sozialdemokraten vor allem auf die Lehren des Ökonomen John Maynard Keynes, der in der Zeit der Weltwirtschaftskrise das damals revolutionäre Konzept der nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik entwickelt hat. Wegen unflexibler Löhne und Preise, so lautet seine Ausgangsthese, könne es zu anhaltender Arbeitslosigkeit kommen. Um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen, müsse der Staat die Nachfrage ankurbeln. Das geht, indem er entweder selbst als Nachfrager auftritt oder über eine expansive Geldpolitik der Zentralbank die Zinsen senkt und so Anreize für eine verstärkte Investitionstätigkeit der Unternehmen schafft. Das primäre Ziel dieser Politik ist, die Nachfrage zu sichern, indem man die Massenkaufkraft steigert.
Die wirtschaftliche Globalisierung unterminiert jedoch diese Politik, indem sie die Unternehmen dazu zwingt, international wettbewerbsfähig zu sein - und das bedeutet in der Regel, gute Leistungen zu möglichst geringen Preisen anzubieten. In diesem Standortwettbewerb können die Nationalstaaten nur dann bestehen, wenn sie - so behaupten jedenfalls Konzernbossen und viele Wirtschaftsexperten - ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit durch Selbstbeschränkung staatlicher Geltungsmacht verbessern.
Statt der Lehren von Keynes werden inzwischen eher monetaristische, angebotsorientierte Strategien favorisiert, auch bekannt als "Neoliberalismus". Der Begriff entstand während der weltweiten Wirtschaftskrise Anfang der 70er Jahre und bezeichnet eine Politik, in welcher der Staat möglichst wenig in die Wirtschaft eingreifen soll. Doch diese Idee ist in Wirklichkeit sehr alt. Sie wurde bereits 1776 vom britischen Wirtschaftswissenschaftler Smith unter dem Namen "Wirtschaftsliberalismus" verbreitet. Danach muss die "Freiheit" des Unternehmertums unbedingt vor jeder "Einmischung" beschützt werden. Praktisch bedeutet das: immer weniger Steuern auf Profite und große Vermögen, Privatisierung von Leistungen, die bisher in de öffentlichen Hand lagen, und Schwächung von Arbeiterrechten.
In den letzten Jahrzehnten haben die großen Industrieländer - vor allem die USA - zunehmend neoliberale Politik betrieben. Zwischen 1940 und 1970 haben sich die Einkommen der US-amerikanischen Familien durchschnittlich verdoppelt. Seit Mitte der 70er hingegen, als die neoliberale Politik verstärkt wurde, haben 60 Prozent der Familien keine Erhöhung ihres Einkommens erreicht. Zudem müssen die Menschen durchschnittlich 160 Stunden jährlich mehr arbeiten als früher. Jeder Achte US-Amerikaner lebt unter der Armutsgrenze. 45 Millionen Menschen haben keine Krankenversicherung. Der Mindestlohn liegt 22 Prozent niedriger als 1968. 1980 verdienten die bestverdienenden Manager durchschnittlich 42 mal mehr als ein Fabrikarbeiter. 1990 war es 85 mal mehr und 1998 bereits das 419-fache.
Auch in Deutschland betreiben CDU- wie SPD-Regierungen seit Jahrzehnten neoliberale Politik. Der Armutsbericht der Regierung von 2001 zeigt, daß auch in Deutschland immer mehr Menschen in Armut leben müssen. Auch wenn die Quote noch nicht so hoch ist, wie in den USA.
Kostensenkung wird zum Kernthema und betrifft vor allem den Faktor Arbeit. Schon heute lassen viele multinationale Unternehmen hauptsächlich in solchen Ländern produzieren, wo die Lohnkosten möglichst niedrig und die Gewerkschaften möglichst schwach sind. Mit der in Zukunft zu erwartenden Zunahme der internationalen Verflechtung der Wirtschaft wird sich dieses Problem noch weiter verschärfen. In der "Globalisierungsfalle" heißt es dazu: "High-Tech-Kommunikation, niedrige Transportkosten und grenzenloser Freihandel lassen die ganze Welt zu einem einzigen Markt verschmelzen, lautet die stets wiederkehrende These. Dies schaffe harte globale Konkurrenz, auch auf dem Arbeitsmarkt. [...] Vom Konzernchef bis zum Arbeitsminister kennt die Führungsriege der Republik nur eine Antwort: Anpassung nach unten. [...] Die Deutschen arbeiten zu wenig, beziehen zu hohe Einkommen, machen zuviel Urlaub und feiern zu oft krank, behauptet ein Chor aus Verbandsfunktionären, Ökonomen, Sachverständigen und Ministern."
20 % der arbeitsfähigen Bevölkerung, so die Prognosen, würden im 21. Jahrhundert ausreichen, um die Weltwirtschaft in Schwung zu halten. Bereits heute ist dieser beunruhigende Trend zu spüren: 1996 fanden über 6 Millionen Arbeitswillige keine feste Anstellung, das durchschnittliche Nettoeinkommen der Westdeutschen sinkt seit 1991. Ein Arbeitsloser ist, wie Viviane Forrester in ihrem viel diskutierten Bestseller "Der Terror der Ökonomie" schreibt, "...heute nicht mehr Objekt eines vorübergehenden Ausgliederung aus dem Wirtschaftsprozeß, die nur einzelne Sektoren betrifft. Nein, er ist Teil eines allgemeinen Zusammenbruchs, eines Phänomens, das mit Sturmfluten, Hurrikans oder Wirbelstürmen vergleichbar ist, die auf niemanden abzielen und denen niemand Widerstand entgegensetzen kann. Er ist Opfer einer globalen Logik, die die Abschaffung dessen erfordert, was 'Arbeit' genannt wird, das heißt, die Abschaffung der Arbeitsplätze."
Gleichzeitig werden Unternehmen steuerlich entlastet, um die Abwanderung großer Konzerne ins Ausland zu verhindern. Die konservativ-liberale Koalition unter Helmut Kohl senkte in der Zeit zwischen 1983 und 1996 gleich zweimal die Körperschaftssteuer, der Spitzensteuersatz wurde um 5 % herabgesetzt. Beim Amtsantritt von Bundeskanzler Kohl trugen Unternehmen und Selbständige noch 13,1 % der Steuerlast, 13 Jahre später hatte sich dieser Anteil auf 5,7 % vermindert.
Über 100 Jahre nach dem Tod von Karl Marx steuert also der Kapitalismus wieder in jene Richtung, die der revolutionäre Ökonom für seine Zeit so trefflich beschrieb: "Die allgemeine Tendenz der kapitalistischen Produktion ist, den durchschnittlichen Lohnstandard nicht zu heben, sondern zu senken und den Wert der Arbeit bis zu seiner Minimalgrenze zu drücken."

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6. Schlußfolgerungen

Das eigentlich beängstigende an der heutigen Sozialstaatskrise ist weniger die Rigerosität des Sozialabbaus oder das Ausmaß der Armut, sondern das, was wir durch eine Nivellierung des globalen Wohlstandsniveaus zu verlieren hätten. Selbst Vorzeige-Wohlfahrtsstaaten wie Schweden, Dänemark oder Holland versuchen seit einiger Zeit, ihre Sozialausgaben z.B. durch Privatisierung sozialer Einrichtungen einzuschränken.
Die bereits vorgenommen Einschnitte in das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland sind marginal im Vergleich zum Sozialabbau während der Weltwirtschaftskrise. Unsere Sozialhilfeempfänger sind, verglichen mit einem Bettler des Mittelalters, einem Proletarier des 19. Jahrhundert oder einem Arbeitslosen zur Zeit der Weimarer Republik, reich. Und bei dem Problem der verdeckten Armut - das betrifft z.B. Menschen, die zwar bedürftig sind, aber zu stolz, um aufs Sozialamt zu gehen - kann der Sozialstaat in der heutigen Form keine Abhilfe schaffen.
In der Einleitung hatte ich angemerkt, das die Entwicklung des deutschen Sozialstaates in hohem Maße von der wirtschaftlichen Situation und der Einstellung der Öffentlichkeit zur sozialen Frage abhängig ist. Bezogen auf die Sozialpolitik im Nationalsozialismus schreibt Lampert: "Kein Lebensgebiet wird von der Weltanschauung und der sozialen Grundeinstellung eines Staates so stark durchdrungen wie die öffentliche Fürsorge."
Das trifft jedoch nicht nur auf den Nationalsozialismus zu. Für die ersten Bestimmungen zur Begrenzung von Kinderarbeit Mitte des 19. Jahrhunderts waren nicht etwa humanitäre Gründe ausschlaggebend, sondern die Tatsache, daß aufgrund der Kinderarbeit ein Rückgang der Militärtauglichkeit festgestellt wurde. Bismarck erließ seine Sozialversicherungsgesetze nicht etwa aus besonderem Interesse am Schicksal der Arbeiter, sondern um zu verhindern, daß diese sich massenweise den Sozialisten zuwandten. Bismarcks Grundgedanke, den Arbeitnehmern eine soziale Sicherung zu gewährleisten, um politische Spannungen zu verhindern, schlägt sich auch im Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland nieder.
Der Grund, weshalb zu Zeiten Bismarcks viele Arbeiter trotz der für die damalige Zeit sehr fortschrittlichen Sozialversicherungsgesetze Anhänger der Sozialdemokratie und damit Staatsfeinde blieben, lag wohl in der zu geringen Unterstützung. Hätte man jedoch das staatliche Sozialsystem weiter ausgebaut, wäre Bismarcks Plan vermutlich erfolgreich gewesen.
Der Zusammenhang zwischen der Ideologie der Regierenden und der Ausgestaltung des Sozialstaates läßt sich besonders gut anhand der Familienförderung nachvollziehen. Hinter den Maßnahmen zum Mutterschutz, die während des Ersten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Diktatur eingeführt worden waren, standen glasklare kriegsrelevante Ziele: die Verluste in der Bevölkerung mußten durch eine erhöhte Geburtenrate ausgeglichen werden. Selbst die Gesetze zum "Babyjahr" (Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub etc.), die Mitte der 80-er Jahre zu den wenigen Verbesserungen der staatlichen Sozialfürsorge gehörten, hatten vermutlich zum Ziel, die stark gesunkene Geburtenrate wieder anzukurbeln. Die immer problematischer werdende Finanzierung der Renten zwingt offenbar den Staat zur Einführung "kinderfreundlicher" Maßnahmen auch in Zeiten wirtschaftlicher Rezession.
Die beiden Faktoren öffentliche Einstellung bzw. der Weltanschauung der Regierenden und wirtschaftliche Konjunktur bestimmen also die Entwicklung des Sozialstaates bis heute. Die Globalisierung verlagert den Akzent jedoch eindeutig zugunsten der Wirtschaftslage. Ein Beispiel dafür ist die Sparpolitik der neuen Bundesregierung unter Gerhard Schröder. Während man von der SPD traditionsgemäß erwartet, daß sie die Sozialleistungen erhöht und nicht senkt (was sie anfangs in der Weimarer Republik und zur Zeit der sozial-liberalen Koalition unter Willy Brand auch getan hat), zieht Schröders Finanzminister Eichel Kürzungen in Erwägung, an die sich selbst die vorige CDU-geführte Bundesregierung nicht herangetraut hat. Die Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe für Jugendliche und die Abkopplung der Renten und der Arbeitslosenunterstützung von der Entwicklung der Nettolöhne bildeten nur den Anfang. Die "Agenda 2010" folge auf dem Fuß.
Doch selbst wenn das Gebot zum sozialen Handeln kein Verfassungsprinzip wäre, das es zu schützen gilt, hätte die allmähliche Demontage des Sozialstaates, wie sie von Globalisierungspessimisten prophezeit wird, fatale Folgen für die Demokratie. Die Geschichte hat gezeigt, daß ein funktionsfähiger Sozialstaat demokratische Systeme vor ernsthaften Krisen bewahren kann - und daß umgekehrt ein Aufstau sozialer Probleme oft zu Revolutionen führt, die in autoritäre bzw. totalitäre Regime münden. Die Entwicklung neuer, realisierbarer Sozialstaatskonzepte wird daher zu einer der wichtigsten Aufgaben der politischen Theorie.

© Adriana Wipperling 1999/2004

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    Quellen:

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